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Pflegegeld im Bezirk Leibnitz: Antrag, Stufen und die Pflegedrehscheibe

Wer im Bezirk Leibnitz Pflege braucht oder einen Angehörigen pflegt, hat zwei Anlaufstellen: die Pflegedrehscheibe des Landes im FMZ basta für die Beratung und die Pensionsversicherung für das Pflegegeld selbst. Für den Zuschuss zum Pflegeheim ist das Sozialreferat der Bezirkshauptmannschaft zuständig. Das Pflegegeld beträgt 2026 zwischen 206,20 und 2.214,80 Euro im Monat.

Pflegedrehscheibe Bezirk Leibnitz: Adresse und Beratungszeiten

DetailInfo
StellePflegedrehscheibe Bezirk Leibnitz (Land Steiermark, Abteilung 8)
AdresseFMZ basta, Leopold-Figl-Straße 1, Eingang 2, 3. Stock, Top 350, 8430 Leibnitz (barrierefrei, Lift)
Telefon0316 877-7476
E-Mailpflegedrehscheibe-lb@stmk.gv.at
Beratung vor OrtMo, Mi, Do und Fr 9:00 - 12:00 Uhr, um telefonische Voranmeldung wird gebeten
Telefonische BeratungMo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
HausbesucheMo - Fr nach telefonischer Vereinbarung
Kostenkeine

Die Pflegedrehscheibe ist die Beratungsstelle des Landes Steiermark für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Bezirk. Beraten wird von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die als Case- und Caremanagerinnen arbeiten. Sie klären, welche Betreuung zur Situation passt, und helfen beim Organisieren, vom Antrag auf Pflegegeld über mobile Dienste bis zum Heimplatz. Die Stelle ist ins Fachmarktzentrum basta übersiedelt; ältere Infoblätter nennen noch die Schmiedgasse 19 oder die Bezirkshauptmannschaft.

Themen laut Folder des Landes: Pflegegeld, mobile Pflege und Hauskrankenpflege, medizinische Hauskrankenpflege, mehrstündige Alltagsbegleitung, Tageszentren und betreutes Wohnen, Pflegeheimplätze, mobiles Palliativteam und Hospiz, Zuschüsse für pflegende Angehörige, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenschutz, Essenszustellung und Hilfsmittel, 24-Stunden-Betreuung.

Pflegegeld beantragen: wo und wie

Den Antrag nimmt die Pflegedrehscheibe nicht entgegen. Zuständig ist die Stelle, die die Pension auszahlt. Für die meisten Menschen im Bezirk ist das die Pensionsversicherung (PV), die auch für Berufstätige ohne Pension und mitversicherte Angehörige entscheidet. Beamtinnen und Beamte wenden sich an die BVAEB, wer eine Vollrente aus der Unfallversicherung bezieht, an den Unfallversicherungsträger. Eine Beratungsstelle der Pensionsversicherung gibt es in Leibnitz nicht; die Landesstelle Steiermark sitzt in Graz, Eggenberger Straße 3, Telefon 05 03 03, Termine unter 05 03 03-34 170. Der Antrag geht per Post oder online.

  • Formlos reicht. Ein Brief oder das Online-Formular der Pensionsversicherung genügt, das ausführliche Formular kommt danach per Post. Ärztliche Befunde und Spitalsberichte gleich beilegen.
  • Angehörige dürfen den Antrag stellen, eine Vollmacht ist dafür nicht nötig.
  • Ab dem Monatsersten nach dem Antrag. Rückwirkend gibt es nichts, jeder Monat Zögern ist verloren. Entscheiden muss der Träger innerhalb von sechs Monaten.
  • Hausbesuch. Eine Ärztin, ein Arzt oder eine Pflegefachkraft kommt nach Ankündigung nach Hause, ins Heim oder ins Spital, fragt nach dem Hilfebedarf und untersucht. Die Hauptpflegeperson sollte dabei sein, eine Vertrauensperson darf dazukommen. Ein Pflegetagebuch über einige Wochen macht den tatsächlichen Aufwand sichtbar.
  • Bescheid zu niedrig? Binnen drei Monaten kann beim Arbeits- und Sozialgericht geklagt werden, grundsätzlich ohne Gerichtskosten.

Pflegegeld gibt es, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert und mehr als 65 Stunden im Monat ausmacht. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Es wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt, ist steuerfrei und darf nicht gepfändet werden. Wie die Stunden gezählt werden, welche Stufe zu welchem Bedarf passt und was beim Gutachten zählt, erklärt finav.at mit einem Rechner: Pflegegeld: Stufen, Beträge und wie du es bekommst.

Die sieben Stufen 2026

StufePflegebedarf im MonatPflegegeld im Monat
1mehr als 65 Stunden€ 206,20
2mehr als 95 Stunden€ 380,30
3mehr als 120 Stunden€ 592,60
4mehr als 160 Stunden€ 888,50
5mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand€ 1.206,90
6mehr als 180 Stunden, Betreuung bei Tag und Nacht nicht planbar oder dauernde Anwesenheit nötig€ 1.685,40
7mehr als 180 Stunden, keine zielgerichteten Bewegungen der Arme und Beine möglich€ 2.214,80

Beträge nach § 5 Bundespflegegeldgesetz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2025, Stundengrenzen nach § 4. Bei Demenz und vergleichbaren Erkrankungen ab 15 Jahren rechnet das Gutachten pauschal 45 Stunden Erschwerniszuschlag dazu. Für Hilfsverrichtungen wie Einkaufen, Putzen oder Wäsche zählen je zehn Stunden, zusammen höchstens 50.

Pflegeheim im Bezirk: Plätze, Kosten und der Zuschuss der BH

Im Bezirk Leibnitz gab es im April 2026 laut Landesstatistik 1.216 bewilligte Pflegeheimbetten, 2020 waren es 831. Auf 1.000 Menschen über 75 kommen 137 Betten, der Landesschnitt liegt bei 120. Die Liste der Heime, bei denen der Sozialhilfeverband die Kosten übernimmt, führt das Sozialreferat der Bezirkshauptmannschaft; die zuletzt veröffentlichte Fassung von November 2019 nennt 18 Häuser von Arnfels bis Wildon, darunter Compass in der Türkengasse 5 in Leibnitz, Leitner und Vicujnik in Kaindorf an der Sulm und die Volkshilfe in Wagna. Ob ein Bett frei ist, erfährt man nur im Heim selbst.

Wer die Heimkosten nicht aus Pension und Pflegegeld zahlen kann, beantragt die Übernahme der Restkosten beim Sozialreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Kadagasse 12, Telefon 03452 82911, bhlb@stmk.gv.at. Die Formulare liegen in den Heimen auf und stehen auf der Website der BH. Was dabei gilt:

  • Herangezogen werden bis zu 80 Prozent der Pension und 80 Prozent des Pflegegeldes. Die Sonderzahlungen bleiben zur Gänze, dazu ein Taschengeld aus dem Pflegegeld in Höhe von zehn Prozent der Stufe 3.
  • Auf das Vermögen, auch das der Angehörigen und Erben, wird seit 1. Jänner 2018 nicht mehr zugegriffen. Laufendes Einkommen wie Pension oder Unterhalt zählt weiterhin.
  • Ab Pflegegeldstufe 4 gilt die Heimbedürftigkeit als gegeben. Bei Stufe 1 bis 3 beauftragt die BH ein eigenes Gutachten.
  • Nur anerkannte Heime kommen in Frage, wer selbst zahlt, hat freie Wahl. Die Entscheidung muss innerhalb von sechs Monaten fallen.

Pflege zu Hause: Geld für Angehörige und die 24-Stunden-Betreuung

Wer einen Angehörigen ab Pflegegeldstufe 4 zu Hause pflegt und dafür selbst beruflich zurücksteckt, bekommt den Angehörigenbonus von 134,30 Euro im Monat, bei Selbstversicherung in der Pensionsversicherung automatisch, sonst auf Antrag bis zu einem Nettoeinkommen von 1.710,90 Euro. Dazu kommen Ersatzpflege und die beitragsfreie Pensionsversicherung für Pflegende: Geld für pflegende Angehörige. Für die 24-Stunden-Betreuung zahlt der Bund bis zu 800 Euro im Monat bei zwei selbständigen Betreuungskräften und bis zu 1.600 Euro bei angestellten, ab Stufe 3 und bis 2.500 Euro Nettoeinkommen; den Antrag nimmt das Sozialministeriumservice entgegen, Auskunft zum Landeszuschuss gibt die BH, die Liste der Agenturen die Pflegedrehscheibe.

Die mobilen Dienste im Bezirk, also Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Betreuung von Volkshilfe, Hilfswerk und Rotem Kreuz, stehen unter Pflege und Hauskrankenpflege in Leibnitz. Einen Zuschuss zu diesen Kosten gibt es nach § 9 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz ebenfalls über die BH.

Häufige Fragen

Wo ist die Pflegedrehscheibe in Leibnitz?

Im FMZ basta, Leopold-Figl-Straße 1, Eingang 2, 3. Stock, Top 350. Telefon 0316 877-7476, E-Mail pflegedrehscheibe-lb@stmk.gv.at. Beratung Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr, am besten nach telefonischer Anmeldung.

Kann ich das Pflegegeld bei der Pflegedrehscheibe beantragen?

Nein, den Antrag bearbeitet der Pensionsträger, meist die Pensionsversicherung. Die Pflegedrehscheibe berät zum Pflegegeld und zur Begutachtung und hilft beim Organisieren von allem, was daneben nötig ist, von der Heimhilfe bis zum Heimplatz.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Der Träger hat sechs Monate Zeit. Das Pflegegeld gebührt trotzdem ab dem Monatsersten nach dem Antrag und wird nachgezahlt.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn Pension und Pflegegeld nicht reichen?

Der Sozialhilfeverband, nach einem Antrag beim Sozialreferat der BH Leibnitz in der Kadagasse 12. Bis zu 80 Prozent von Pension und Pflegegeld werden einbehalten, Sonderzahlungen und ein Taschengeld bleiben. Auf das Vermögen wird seit 2018 nicht mehr zugegriffen.

Was tun, wenn die Stufe zu niedrig ist?

Innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheids Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Ein Pflegetagebuch und aktuelle Befunde sind die wichtigsten Unterlagen.

Stand: Oktober 2026 · Angaben ohne Gewähr. Quellen: Folder Pflegedrehscheibe Bezirk Leibnitz (Land Steiermark, Jänner 2025), Case- und Caremanagement (Land Steiermark), Pflegegeld (Pensionsversicherung), Begutachtung (oesterreich.gv.at), Infoblatt Pflegeheime (BH Leibnitz, November 2019), Pflegeheimbetten in steirischen Bezirken (Landesstatistik Steiermark, 2026).