Das Finanzamt in Leibnitz
Das Finanzamt Österreich betreut den Bezirk Leibnitz von der Dienststelle in der Lastenstraße 10 aus. Seit der Reform der Finanzverwaltung am 1. Jänner 2021 gibt es österreichweit nur noch ein einziges Finanzamt - die früheren eigenständigen Finanzämter sind seither Dienststellen. Leibnitz bildet dabei einen Standortverbund mit Deutschlandsberg und Voitsberg.
Adresse und Kontakt
| Info | Details |
|---|---|
| Behörde | Finanzamt Österreich, Dienststelle Leibnitz |
| Adresse | Lastenstraße 10, 8430 Leibnitz |
| Telefon | 050 233 233 (österreichweit einheitlich) |
| Fax | 050 233 5941011 |
| Website | bmf.gv.at |
| Online-Services | FinanzOnline |
Öffnungszeiten und Terminvereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich - telefonisch unter 050 233 233 oder online über FinanzOnline. Einen Termin bekommen Sie an jeder Dienststelle des Finanzamts Österreich, unabhängig vom Wohnort.
| Tag | Infocenter |
|---|---|
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag | 7:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 7:30 - 15:30 Uhr |
Weil sich diese Zeiten ändern können, prüfen Sie den Stand vor einem Besuch kurz unter 050 233 233.
Was Sie online über FinanzOnline erledigen
Der Großteil des Behördenwegs läuft heute über FinanzOnline - kostenlos und rund um die Uhr. Dazu zählen:
- Arbeitnehmerveranlagung (der frühere „Steuerausgleich")
- Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen
- Anträge, Bescheide und Zahlungen
- Änderung persönlicher Daten und der Bankverbindung
Für die meisten Anliegen ist damit kein Gang zum Amt mehr nötig.
Fristen: Steuerausgleich und Erklärung
Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung - den Steuerausgleich - haben Sie fünf Jahre Zeit: Der Antrag für 2025 ist bis 31. Dezember 2030 möglich. Wer muss statt darf, hat es eiliger.
| Weg | Frist |
|---|---|
| Pflichtveranlagung in Papierform (Formular L1) | 30. April des Folgejahres |
| Pflichtveranlagung über FinanzOnline | 30. Juni des Folgejahres |
| Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung | fünf Jahre |
Wenn das Amt von selbst auszahlt
Viele bekommen ihr Geld auch ohne Antrag. Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erstattet das Finanzamt zu viel gezahlte Lohnsteuer von Amts wegen - in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres, also etwa 2026 für das Jahr 2025. Das passiert, wenn bis Ende Juni keine Erklärung eingelangt ist, nur Lohnsteuer-Einkünfte vorliegen, kein Hinweis auf Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen besteht und mindestens fünf Euro Gutschrift herauskommen.
Wichtig für alle, die Ausgaben geltend machen wollen: Die antragslose Veranlagung ist keine Endstation. Sie lässt sich innerhalb von fünf Jahren durch eine eigene Steuererklärung aufheben - wenn also Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Krankheitskosten fehlen, reichen Sie einfach nach.
Wofür das Finanzamt zuständig ist
Das Finanzamt vollzieht die Bundesabgabenordnung und ist Anlaufstelle für Selbstständige, Freiberufler und unselbstständig Beschäftigte. Wer eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss das dem Finanzamt innerhalb eines Monats melden und eine Steuernummer beantragen - über das Formular Verf 24 oder online via FinanzOnline.
Standortverbund Deutschlandsberg - Leibnitz - Voitsberg
Anbringen können bei jeder Dienststelle des Finanzamts Österreich eingebracht werden. Die drei Standorte der Region:
| Dienststelle | Adresse |
|---|---|
| Leibnitz | Lastenstraße 10, 8430 Leibnitz |
| Deutschlandsberg | Bahnhofstraße 6, 8530 Deutschlandsberg |
| Voitsberg | Dr.-Ch.-Niederdorfer-Straße 1, 8570 Voitsberg |
Häufige Fragen
Welche Telefonnummer hat das Finanzamt Leibnitz?
Die österreichweit einheitliche Nummer 050 233 233. Darüber erreichen Sie auch die Dienststelle Leibnitz und die Terminvereinbarung.
Brauche ich für das Finanzamt einen Termin?
Für eine persönliche Beratung ja - Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich (050 233 233 oder FinanzOnline). Viele Anliegen lassen sich ohnehin online erledigen.
Wie mache ich den Steuerausgleich?
Über die Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline. Sie ist kostenlos und fünf Jahre rückwirkend möglich - der Antrag für 2025 also bis 31. Dezember 2030.
Bekomme ich das Geld auch ohne Antrag?
Oft ja. Wenn bis Ende Juni keine Erklärung eingelangt ist, Sie nur Lohnsteuer-Einkünfte hatten und mindestens fünf Euro herauskommen, zahlt das Finanzamt in der zweiten Jahreshälfte automatisch aus. Wer Werbungskosten oder Krankheitskosten geltend machen will, kann innerhalb von fünf Jahren trotzdem noch eine Erklärung einbringen.
Welche Servicezeiten hat die Dienststelle Leibnitz?
Das Infocenter ist Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr besetzt, Donnerstag bis 15:30 Uhr. Eine persönliche Vorsprache ist aber nur mit Termin möglich.
Stand: September 2026 · Angaben ohne Gewähr - Servicezeiten und Fristen ändern sich, bitte unter 050 233 233 oder auf bmf.gv.at bestätigen.