Bezirksgericht Leibnitz
Wer zum Bezirksgericht muss, ruft am besten zuerst an: Der Parteienverkehr in der Kadagasse läuft ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung. Die erste Anlaufstelle ist das Servicecenter im Erdgeschoss - dort werden Grundbuchsanträge, Mahnklagen und Exekutionsanträge aufgenommen, ohne dass man vorher wissen muss, welche Abteilung zuständig ist.
Zeiten
| Amtsstunden | Montag bis Freitag 7:30 - 15:30 |
| Parteienverkehr | Montag bis Freitag 8:00 - 12:00, nur mit Termin |
| Servicecenter | Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 |
| Telefonisch Mo, Mi, Fr | 8:00 - 12:00 |
| Telefonisch Di, Do | 8:00 - 15:30 |
Was das Servicecenter erledigt
Das Servicecenter liegt im Erdgeschoss in Zimmer 02 und ist barrierefrei erreichbar, geleitet wird es von Alireza Bouroumandpour. Für neue Verfahren sind E-Mails ausdrücklich nicht zulässig: Eingaben laufen entweder über das Portal JustizOnline oder auf dem Postweg. Über JustizOnline lässt sich außerdem der Stand eines laufenden Verfahrens abrufen.
Gut zu wissen
Zuerst anrufen
Ohne telefonisch vereinbarten Termin ist kein Parteienverkehr möglich - die Nummer für die Terminvergabe ist +43 3452 82835-31.
Sprengel
Welche Gemeinden zum Sprengel des Gerichts gehören, führt die Zuständigkeitsseite auf justiz.gv.at.
Anfahrt
Die Kadagasse liegt südlich des Hauptplatzes; in der Umgebung gilt die Kurzparkzone.
Rechtsberatung
Das Gericht berät nicht in eigener Sache - dafür gibt es Rechtsanwälte und Notare im Bezirk.
Häufige Fragen
Wo ist das Bezirksgericht Leibnitz?
Kadagasse 8, 8430 Leibnitz.
Wann ist Parteienverkehr?
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, ausnahmslos mit vorher vereinbartem Termin.
Was erledigt das Servicecenter?
Grundbuchsanträge, Mahnklagen, Exekutions-Neuanträge, Verfahrenshilfeanträge, Auszüge und Beglaubigungen.
Kann ich Eingaben per E-Mail schicken?
Nein - für neue Verfahren nur über JustizOnline oder per Post.
Lage & Anfahrt
Stand: August 2026 · Angaben ohne Gewähr - Zeiten und Zuständigkeiten ändern sich; verbindlich ist die Seite des Bezirksgerichts.