Hausverwaltungen in Leibnitz
Hausverwaltungen und Immobilienverwalter in Leibnitz - Verwaltung von Miet- und Eigentumsobjekten, WEG-Verwaltung, Betriebskostenabrechnung und Instandhaltung.
Leistungsumfang und Verwaltungshonorar je nach Objekt unterschiedlich - am besten mehrere Angebote einholen.
2 Hausverwaltungen in der Region
Kienzl Hausverwaltung
Was eine Hausverwaltung leisten muss
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hat es mit der Verwaltung regelmäßig zu tun - spätestens einmal im Jahr, wenn die Abrechnung kommt. Das Wohnungseigentumsgesetz gibt dabei einen engeren Rahmen vor, als viele annehmen.
Die Abrechnung muss bis 30. Juni da sein
Die Verwaltung ist verpflichtet, die Jahresabrechnung binnen sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu legen - bei der üblichen Abrechnung nach Kalenderjahr also bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Darin müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Jahres aufgelistet sein, inklusive der Bewegungen bei der Rücklage.
Belege ansehen, Abrechnung prüfen lassen
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer darf auf Verlangen Einsicht in die Belegsammlung nehmen - nicht nur in die Zusammenstellung, sondern in die Rechnungen dahinter. Bleiben Zweifel, lässt sich die Abrechnung beim Bezirksgericht inhaltlich überprüfen. Das ist ein eigenes Verfahren im Außerstreitrecht und braucht keinen Anwalt.
Guthaben, Nachzahlung, Rücklage
- Ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung wird der nächsten Vorauszahlung gutgeschrieben.
- Ein Fehlbetrag ist binnen zwei Monaten ab Rechnungslegung nachzuzahlen.
- Bei einem Eigentümerwechsel trifft beides die Person, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch steht.
- Für die Instandhaltungsrücklage gilt seit 1. Jänner 2024 ein gesetzlicher Mindestbetrag von 1,06 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Monat. Weniger ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei bereits hoher Rücklage oder neu sanierten Gebäuden.
Häufige Fragen
Was kostet eine Hausverwaltung?
Das Honorar wird meist je Objekt und Monat verrechnet und hängt von Größe und Leistungsumfang ab. Vergleichen lässt es sich nur, wenn dieselben Leistungen gegenübergestellt werden - Sonderleistungen wie Bauaufsicht oder Rechtsvertretung werden häufig getrennt abgerechnet.
Wie wird die Hausverwaltung gewechselt?
Über die Bestellung und Abberufung entscheidet die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheit der Anteile. Der Beschluss muss allen Eigentümern angekündigt werden, damit sie sich beteiligen können; danach läuft der bestehende Vertrag nach seinen Kündigungsfristen aus.
Wer kümmert sich um Mietwohnungen?
Bei Mietobjekten ist die Verwaltung Sache der Eigentümerseite; Mieterinnen und Mieter wenden sich mit Anliegen an sie. Zur Vermittlung von Wohnungen sind dagegen die Immobilienmakler in Leibnitz die richtige Adresse.
Standorte auf der Karte
Stand: Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr - Details am besten direkt beim Betrieb erfragen. Quelle der Standortdaten: Google Places.