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Testament und Erbrecht: Voller Saal beim Infoabend im Retzhof

Leibnitz Online 28. September 2026

Weniger als ein Drittel der Menschen über 40 hat in Österreich ein Testament gemacht, und fast 60 Prozent fühlen sich über das geltende Erbrecht wenig bis gar nicht informiert. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag der Testamentsinitiative Vergissmeinnicht. Wie groß der Wunsch nach verlässlicher Auskunft auch in der Südsteiermark ist, war am 22. September im Bildungshaus Schloss Retzhof in Wagna zu sehen: Zum kostenlosen Infoabend über Erbrecht, Testament und Vorsorge kamen zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus dem Bezirk, die Sesselreihen im Seminarraum waren gut gefüllt. Den fachlichen Teil übernahm der Leibnitzer Notar Michael Spath.

Publikum in Sesselreihen vor einer Leinwand mit der Aufschrift Vergissmeinnicht - die Initiative für das gute Testament
Gut gefüllte Reihen im Seminarraum des Retzhofs: Auf der Leinwand stellt sich die Initiative Vergissmeinnicht vor, danach ging es um Erbrecht und Vorsorge. Foto: © VGMN

Vorsorgen heißt mehr als den Nachlass regeln

Michael Spath, seit April 2013 öffentlicher Notar in Leibnitz, gab dem Publikum einen Einblick in das Erbrecht und zeigte, warum es sich lohnt, die eigenen Angelegenheiten rechtzeitig zu ordnen. Der Todesfall ist dabei nur ein Teil: „Unsere Klientinnen und Klienten kommen zu uns, um individuell mit guten Regelungen nach den eigenen Bedürfnissen für die Zukunft vorzusorgen. Das betrifft meist den Sterbefall, aber auch andere Fälle, wie beispielsweise den Verlust der Entscheidungsfähigkeit.“ Gerade beim Testament sei der Informationsbedarf immer wieder groß, deshalb sei es ihm ein Anliegen, gemeinsam mit Vergissmeinnicht darüber aufzuklären.

Woran ein Testament scheitern kann

Markus Aichelburg, Leiter von Vergissmeinnicht, erklärte, warum solche Abende gebraucht werden: „Es gibt jedes Jahr zahlreiche Fälle, in denen der letzte Wille Verstorbener nicht erfüllt werden kann, weil ein Testament vorliegt, das inhaltlich fehlerhaft ist oder den gesetzlichen Formvorschriften widerspricht.“

Die Formvorschriften sind tatsächlich streng. Wer das Testament selbst schreibt, muss den gesamten Text von Hand verfassen und unterschreiben. Ein Datum schreibt das Gesetz nicht vor, es wird aber empfohlen, weil es bei mehreren Testamenten klärt, welches das jüngste ist. Wird der Text am Computer getippt oder von jemand anderem geschrieben, braucht es drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die weder selbst bedacht noch mit Bedachten verwandt sind, und einen handschriftlichen Zusatz, dass die Urkunde den letzten Willen enthält. Damit ein Testament nach dem Tod auch gefunden wird, lässt es sich über Notariat oder Anwaltskanzlei in einem Testamentsregister erfassen. Gespeichert werden dort nur die Personendaten und das Datum, nicht der Inhalt.

Allen, die ein Testament aufsetzen möchten, empfiehlt Vergissmeinnicht deshalb das kostenlose Erstgespräch bei einer Notarin oder einem Notar.

Rund 2.000 Testamente im Jahr für den guten Zweck

Der zweite Schwerpunkt des Abends war die Testamentsspende, also ein Vermächtnis, das ganz oder zum Teil einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommt. Vergissmeinnicht informiert darüber in neutraler Form. „Von der Kinderhilfe und der Pflege über den Tier- und Umweltschutz bis hin zur Förderung von Bildung und Kultur, rund 2.000 Testamente pro Jahr kommen hierzulande mittlerweile gemeinnützigen Anliegen zugute“, sagte Aichelburg. Im Vorjahr ergaben solche Vermächtnisse zusammen 122 Millionen Euro.

Zu über 90 Prozent stammen die Spenden von alleinstehenden und kinderlosen Menschen. Laut einer Studie unter 2.000 Österreicherinnen und Österreichern kann sich inzwischen fast jede fünfte Person über 40 vorstellen, neben Verwandten und Freunden auch einen wohltätigen Zweck zu bedenken. In zehn Jahren hat sich dieses Interesse mehr als verdoppelt. Für mehr als die Hälfte der Befragten ist das zentrale Motiv, auch nach dem Tod noch etwas Gutes zu tun. Bei den Infoabenden beobachtet Aichelburg zudem, dass sich immer öfter auch Familien mit Kindern gemeinsam dafür entscheiden, einen Teil des Vermögens dem guten Zweck zu widmen.

Vererbt werden dabei meist moderate Beträge zwischen 50.000 und 100.000 Euro. Sie finanzieren Hilfsprojekte im ganzen Land, und weil sich Vermächtnisse nicht planen lassen, geben sie oft den Anstoß für ganz neue Vorhaben.

Ratgeber, Rechner und das Gespräch vor Ort

Wer den Abend verpasst hat, bekommt die wichtigsten Informationen kostenlos von Vergissmeinnicht. Der Erbrechtsratgeber „Was Sie rund um das Testament wissen sollten“ steht als PDF zum Download bereit oder kommt per Post. Er erklärt gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Testamentsformen, enthält Vorlagen und Checklisten sowie einen Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch beim Notar. Der Testamentsrechner zeigt anhand der eigenen Familiensituation, wer gesetzlich erben würde, wem ein Pflichtteil zusteht und über welchen Teil des Vermögens man frei verfügen kann. Dazu kommen Videos mit Notarinnen und Notaren.

Für das persönliche Gespräch gibt es in Leibnitz drei Notariate, darunter jenes von Michael Spath in der Leopold-Feßler-Gasse 2. Vergissmeinnicht wird vom Fundraising Verband Austria getragen und leistet seit 14 Jahren Aufklärungsarbeit rund um das Testament. Zur Initiative gehören inzwischen rund 110 gemeinnützige Organisationen aus allen Bereichen. Der Abend im Retzhof war Teil der Wochen des guten Testaments, mit denen die Initiative bei kostenlosen Veranstaltungen in ganz Österreich informiert.

Quelle: Vergissmeinnicht - Die Initiative für das gute Testament