Heizkostenzuschuss 2025/2026 für die Steiermark in Leibnitz beantragen

Der Winter steht vor der Tür, und mit ihm steigen auch die Heizkosten. Um steirische Haushalte finanziell zu entlasten, gewährt das Land Steiermark für die Heizperiode 2025/2026 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro.

Die Stadtgemeinde Leibnitz bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Zuschuss vom 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 direkt im Bürgerservice zu beantragen. >> https://newsroom.leibnitz.at/heizkostenzuschuss-des-landes-steiermark-2025-2026/

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 15. September 2020 in der Steiermark haben und deren Haushaltseinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegt.
Der Zuschuss gilt unabhängig von der Heizungsart, also etwa für Öl-, Gas-, Fernwärme- oder Biomasseheizungen.

Keine Unterstützung erhalten:

  • Personen, die Wohnunterstützung (bei Hauptmietvertrag) beziehen
  • Asylwerberinnen und Asylwerber

Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2025/2026

Die Einkommensobergrenzen werden auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens berechnet. Bei unselbständiger Tätigkeit wird der Auszahlungsbetrag eines aktuellen Lohnzettels (nicht älter als 6 Monate) herangezogen, mit 14 multipliziert und durch 12 dividiert.

HaushaltstypMonatliche Einkommensgrenze
Einpersonenhaushalt€ 1.661,00
Ehepaare oder Haushaltsgemeinschaften€ 2.492,00
Zuschlag je Kind (mit Familienbeihilfe)€ 498,00

Diese Einkommensgrenzen gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Um den Antrag erfolgreich einzureichen, sind folgende Nachweise und Dokumente erforderlich:

  • Einkommensnachweise (z. B. aktueller Lohnzettel, Pensions- oder Leistungsbescheid, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Alimente, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Krankengeld etc.)
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre bei selbständiger Tätigkeit, Gewerbe oder Vermietung
  • Einheitswertbescheid bei Land- und Forstwirtschaft
  • Nachweis über die Heizkosten (z. B. Rechnung oder Zahlungsbeleg)
  • IBAN/Kontonummer für die Auszahlung

Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.
Jede Antragstellung wird individuell geprüft.


Mehr Informationen: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/DE/
Die genauen Richtlinien für den Heizkostenzuschuss 2025/2026: https://www.soziales.steiermark.at/cms/dokumente/12924889_176779701/368870ad/RL%20HKZ%202025_26.pdf

Für allgemeine Auskünfte zum Heizkostenzuschuss steht das
Referat Beihilfen und Sozialservice des Landes Steiermark unter der kostenlosen Hotline 0800 / 20 10 10 zur Verfügung.

Fragen zur Wohnunterstützung beantwortet die Servicestelle des Landes Steiermark unter 0316 / 877 3748.

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