Fördermöglichkeiten und allgemeine Unterstützungsangebote in der Region
Unternehmen, Start-ups und Selbstständige in Leibnitz können auf mehrstufige Förderungen zugreifen. Förderprogramme werden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene angeboten (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO). Das bedeutet, je nach Vorhaben können Zuschüsse oder andere Unterstützungen von der Bundesregierung, dem Land Steiermark oder direkt von der Stadtgemeinde Leibnitz in Anspruch genommen werden. Wie viel gefördert wird, hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensgröße, Innovationsgrad oder Branche ab und muss stets im Einzelfall geprüft werden (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO). Generell gilt: Je innovativer und zukunftsweisender die Geschäftsidee oder das Projekt, desto höher die Chancen auf Förderung (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO).
Erste Orientierung bieten Förderdatenbanken und Beratung: Die Wirtschaftskammer (WKO) stellt online eine Förderdatenbank zur Verfügung, in der man nach passenden Programmen suchen kann (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO). Für persönliche Beratung können sich Gründer:innen und Unternehmer:innen an das WKO Gründerservice oder die Förderberatung der Wirtschaftskammer wenden (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO). Die Experten dort helfen, maßgeschneiderte Fördermöglichkeiten zu identifizieren und unterstützen bei der Antragstellung. Darüber hinaus gibt es auf Bundesebene spezialisierte Förderstellen, z. B. die Austria Wirtschaftsservice (AWS) für technologieorientierte Projekte, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für Tourismusfinanzierungen sowie die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für F&E-Vorhaben (Förderungs- und Beratungsstellen – WKO). Diese Institutionen arbeiten oft mit Landesförderungen zusammen, um Unternehmen umfassend zu unterstützen.
Kurz zusammengefasst stehen folgende Arten von Unterstützung allgemein zur Verfügung:
- Direktförderungen (Zuschüsse): Nicht rückzahlbare Geldzuschüsse für Investitionen, Innovationen oder andere förderwürdige Projekte. Diese können von EU, Bund, Land oder Gemeinde kommen. Beispielsweise unterstützt die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG diverse Projekte mit Zuschüssen – von Cybersecurity-Maßnahmen (Programm „Cyber!Sicher“: bis zu 30 % der Kosten, max. 15.000 €) bis hin zur Erlebniswelt Wirtschaft (50 % der Kosten) für innovative Präsentationen von Betrieben (Förderungen – SFG).
- Günstige Kredite und Bürgschaften: Zinsbegünstigte Darlehen oder Kreditgarantien über Förderbanken. So bietet etwa die AWS ERP-Kredite für KMU an, und die ÖHT vergibt spezielle Tourismusdarlehen. Das Land Steiermark gewährt in manchen Fällen Zinszuschüsse (z. B. bei Tourismusinvestitionen) (Verstärkerförderung – Jungunternehmer – Verwaltung – Land Steiermark). Bürgschaftsbanken oder Garantiefonds (etwa über die AWS) können für Kreditfinanzierungen Sicherheiten stellen, damit Unternehmen leichter Kapital erhalten.
- Beratungsförderungen: Oft werden professionelle Beratungsleistungen gefördert, um Unternehmen bei wichtigen Weichenstellungen zu unterstützen. Beispielsweise fördert das Programm KMU.Digital Beratungen zur Digitalisierung – Status- und Potenzialanalysen werden mit 80 % Zuschuss, Strategieberatungen mit 50 % gefördert (KMU Digital-Förderung – WKO). Auch für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten können kleine und mittlere Unternehmen anschließend Investitionszuschüsse bis 30 % erhalten (KMU Digital-Förderung – WKO). Ähnlich gibt es Beratungskostenzuschüsse im Tourismus (Land Steiermark) oder Exportberatung über die Wirtschaftskammer (Go-International-Programm). Nutzen Sie solche Angebote, um kostengünstig Expertenwissen einzuholen.
- Weiterbildung und Coaching: Neben finanziellen Förderungen gibt es Unterstützungsangebote in Form von Trainings, Workshops und Coachings. Die WKO bietet über das WIFI Schulungen für Unternehmer:innen an, viele davon mit Förderungen des Landes oder AMS. Programme wie Mentoring für Gründer:innen oder Innovationscoaching (z. B. SFG Startup Mentorings) helfen, Know-how aufzubauen. Diese indirekten Förderungen stärken langfristig die Wettbewerbsfähigkeit.
Branchenspezifische Förderprogramme im Bezirk Leibnitz
Bestimmte Branchen genießen Zugang zu eigens zugeschnittenen Förderprogrammen. Im Bezirk Leibnitz – und generell in der Steiermark – sind insbesondere Tourismus, Landwirtschaft sowie Technologie/Innovation wichtige Sektoren mit speziellen Unterstützungen. Im Folgenden werden branchenspezifische Programme und Möglichkeiten vorgestellt.
Förderungen für Tourismus und Freizeitwirtschaft
Die Tourismusbranche spielt in der Südsteiermark eine große Rolle. Entsprechend gibt es zielgerichtete Förderprogramme für Tourismusbetriebe, Gastronomie, Beherbergung und Freizeitwirtschaft:
- Land Steiermark – gewerbliche Tourismusförderung: Das Land unterstützt Investitionen von Tourismusbetrieben durch sogenannte Verstärkerförderungen. Ein Beispiel ist die Verstärkerförderung – Jungunternehmer: Neugründungen oder Übernahmen kleiner und mittlerer Tourismusbetriebe können für Investitionen von mindestens €50.000 bis max. €500.000 einen Zuschuss von 5 % (mittlere Unternehmen) bis 7,5 % (kleine Unternehmen) der Projektkosten erhalten (Verstärkerförderung – Jungunternehmer – Verwaltung – Land Steiermark). Diese Landesförderung wird gewährt, sofern auch eine Bundesförderung in gleicher Höhe besteht (Verstärkerförderung – Jungunternehmer – Verwaltung – Land Steiermark) – typisch ist hier die Kombination mit einem ÖHT-Kredit oder -Zuschuss. Mit anderen Worten: wenn z. B. die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein Projekt fördert, stockt das Land Steiermark die Unterstützung zusätzlich auf (Verstärkerförderung – Jungunternehmer – Verwaltung – Land Steiermark). Für touristische Neugründer bedeutet das erhebliche Entlastung bei Investitionen in Hotels, Gastronomie oder Freizeitangebote.
- Sonderprogramme & Beratung im Tourismus: Neben der Basisförderung gibt es Sonderaktionen. Das Land Steiermark bietet etwa Beratungskostenzuschüsse für Tourismusbetriebe, um professionelle Unternehmensberatung (z. B. in Fragen der Qualitätsverbesserung oder Digitalisierung) leistbar zu machen. Ebenso existieren Innovationsförderungen im Tourismus (Stichwort Innovationsprogramm Land Stmk.) und Projektkostenzuschüsse für kreative neue Angebote. Tourismusbetriebe sollten zudem die Bundesförderungen nicht vergessen – von der ÖHT werden zinsgünstige Kreditprogramme, Investitionsprämien oder Garantien speziell für Tourismusbetriebe angeboten. Die Kombination aus ÖHT-Bundesmitteln und Landes-Verstärkerförderung ist in der Steiermark ein bewährtes Modell, um beispielsweise den Ausbau eines Hotels, die Modernisierung einer Buschenschank oder neue touristische Infrastruktur zu finanzieren.
- Regionale Tourismusinitiativen: Auf lokaler Ebene können Tourismusbetriebe vom Regionalmanagement und vom Tourismusverband profitieren. Der Bezirk Leibnitz ist Teil der Urlaubsregion Südsteiermark – Marketingkampagnen oder Qualitätsprogramme des Tourismusverbandes erhöhen die Sichtbarkeit und Attraktivität, was indirekt den Betrieben zugutekommt. Zwar handelt es sich hierbei nicht um direkte finanzielle Förderungen, aber gemeinsame Vermarktungsaktionen, Schulungen (z. B. im Rahmen von „Tourismus-Workshops“) und Netzwerke stellen eine Form der Förderung dar. Informationen zu aktuellen Initiativen erhält man beim Tourismusregionalverband Südsteiermark und der Tourismusabteilung der Stadt Leibnitz.
Förderungen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Im Bezirk Leibnitz – einer Region mit Weinbau, Ackerbau und vielfältiger Landwirtschaft – gibt es umfangreiche Agrarförderungen. Diese Programme werden großteils aus EU-Mitteln (Gemeinsame Agrarpolitik) kofinanziert und vom Land Steiermark sowie der Landwirtschaftskammer abgewickelt:
- Direktzahlungen und Umweltprogramme: Landwirt:innen erhalten jährlich Direktzahlungen (Basisprämie) im Rahmen der EU-Agrarpolitik. Zusätzlich fördert das ÖPUL-Programm umweltgerechte Bewirtschaftung (z. B. Biolandbau, Bodenschutz) mit Prämien (Förderungen | LK Steiermark). Für Betriebe in benachteiligten Gebieten – etwa im hügeligen Weinland – gibt es Ausgleichszulagen (AZ) als Standortförderung (Förderungen | LK Steiermark).
- Investitionsförderungen in der Landwirtschaft: Wenn landwirtschaftliche Betriebe investieren (z. B. in neue Maschinen, Stallumbau für mehr Tierwohl, Direktvermarktungseinrichtungen), können sie Förderungen beantragen. Im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung gibt es Zuschüsse für Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern, Arbeitsbedingungen verbessern oder Umwelt- und Klimaschutz dienen (Förderungen | LK Steiermark). Typischerweise übernimmt die öffentliche Hand einen gewissen Prozentsatz der Kosten; beispielsweise konnten in der Vergangenheit Stallneubauten oder Weinpressen mit ~20–40 % gefördert werden (je nach Maßnahme und Förderperiode). Auch Junglandwirte werden unterstützt: Über die Niederlassungsprämie erhalten Hofübernehmer:innen bzw. Neugründer:innen in der Landwirtschaft einen einmaligen Zuschuss als Starthilfe (Förderungen | LK Steiermark).
- LEADER-Programm für den ländlichen Raum: Die Südsteiermark ist eine LEADER-Region, d. h. Teil eines EU-Förderprogramms für innovative Projekte im ländlichen Raum. Über den Verein LEADER Südsteiermark können gemeindeübergreifende oder neuartige Projekte (oft in den Bereichen Tourismus am Land, Direktvermarktung, kulturelles Erbe oder Diversifizierung) eingereicht werden (Service – Regionalmanagement Südweststeiermark). Lokale Aktionsgruppen entscheiden über die Förderung solcher Projekte. Für landwirtschaftliche Betriebe kann LEADER z. B. relevant sein, wenn sie ein Kooperationsprojekt starten (wie ein regionales Vermarktungsnetzwerk oder agrotouristisches Angebot). Die Fördersätze sind meist hoch (oft 50 % und mehr Zuschuss), allerdings sind die Anforderungen ebenfalls hoch und die Projekte müssen in die regionale Entwicklungsstrategie passen (Service – Regionalmanagement Südweststeiermark). Wer eine innovative Idee hat, die über den eigenen Betrieb hinaus Wirkung zeigt, sollte dieses Programm im Blick behalten.
- Beratung und Weiterbildung: Förderungen in der Landwirtschaft sind eng mit Beratung verzahnt. Die Landwirtschaftskammer Steiermark bietet umfassende Förderberatung an (Förderungen | LK Steiermark) – von Hilfe beim Ausfüllen der Anträge (INVEKOS-Service) bis zur strategischen Beratung, welche Investitionen sinnvoll sind. Auch spezielle Schulungen (z. B. im Biozentrum Steiermark für Umstellung auf Bio-Landbau) werden teils gefördert. Finanzielle Anreize gibt es zudem für Aus- und Weiterbildung junger Landwirt:innen, etwa durch geförderte Kursgebühren.
Förderungen für Technologie, Innovation und Start-ups
Für technologieorientierte Unternehmen, innovative Start-ups und industrielle Betriebe im Bezirk Leibnitz stehen eigene Förderinstrumente bereit. Die Steiermark fördert als Technologieland insbesondere Forschung, Entwicklung und Digitalisierung:
- Innovations- und F&E-Förderungen (SFG und FFG): Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) ist der zentrale Ansprechpartner auf Landesebene für Innovationsförderung. Sie bietet zahlreiche Programme für Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Beispiele sind Forschungszuschüsse, Technologie-Schecks oder Unterstützung beim Markteintritt. Bundesweit ergänzt die FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) diese Angebote – etwa durch Zuschüsse für Forschungsprojekte in Unternehmen oder Kooperationen mit Forschungseinrichtungen. Ein wichtiges Instrument ist die Forschungsprämie: Diese wird zwar über das Finanzamt abgewickelt, stellt aber faktisch eine Förderung dar – 14 % der FuE-Aufwendungen eines Unternehmens pro Jahr werden als Gutschrift vom Finanzamt refundiert (Forschungsprämie für Unternehmen – WKO). Das bedeutet, wer z. B. €100.000 in Forschung investiert, erhält €14.000 als steuerfreien Zuschuss zurück, was gerade für technologieorientierte Firmen ein großer Anreiz ist.
- Digitalisierung und Industrie 4.0: Für Digitalisierungsmaßnahmen gibt es spezielle Förderprogramme. Erwähnt wurde bereits KMU.Digital, das Beratungen (80 %/50 % gefördert) und Implementierung (30 % Zuschuss) unterstützt (KMU Digital-Förderung – WKO). Zusätzlich hat die SFG eigene Initiativen, z. B. Digitalisierungsschecks oder das Programm Cyber!Sicher (bis €15.000 Zuschuss für IT-Sicherheitsprojekte) (Förderungen – SFG). Innovative Unternehmen können außerdem von Clusters und Netzwerken profitieren – die SFG betreibt Branchennetzwerke (Cluster) z. B. im Automobilbereich (ACstyria), Holz, Human Technology etc., die teils Zugang zu speziellen Projektausschreibungen und EU-Förderungen bieten. Ein Beispiel in der Steiermark ist auch das Programm “Welt!Markt”, das Exportvorhaben von kleinen Firmen mit bis zu 60 % Zuschuss fördert, um internationale Märkte zu erschließen (#wirsindsfg – SFG).
- Start-up-Förderungen: Jungunternehmen mit skalierbaren, innovativen Geschäftsmodellen können neben allgemeinen Gründungsförderungen auch auf Start-up-spezifische Programme zugreifen. In der Steiermark wurde mit Startup Mark eine Initiative gestartet, um Start-ups zu vernetzen und zu fördern. Über die SFG gibt es z. B. Start!Klar – ein Programm, das innovative Start-ups in der Vorbereitungsphase auf Investoren finanziell unterstützt, mit Zuschüssen bis zu 80 % der Kosten (max. €100.000) (Startups mit Förderung Start!Klar plus – SFG). Darüber hinaus sind nationale Programme wie aws First Incubator oder Gründerstipendien (z. B. vom aws oder FFG) nutzbar. Wichtig für Start-ups sind auch Wettbewerbe und Preise (etwa der Innovationspreis Steiermark oder der Businessplan-Wettbewerb i2b), die neben Preisgeldern auch Mentoring bringen. Technologisch orientierte Neugründer im Bezirk Leibnitz können sich außerdem an Impulszentren oder Technologieparks in der Steiermark anschließen – auch wenn direkt in Leibnitz kein großer Tech-Hub ist, bestehen Verbindungen nach Graz (Startup Accelerator Center) und in benachbarte Regionen.
- Steuerliche Anreize für Innovation: Neben der erwähnten Forschungsprämie gibt es seit 2023 auch wieder den Investitionsfreibetrag (IFB), der allen Unternehmen – insbesondere jedoch investitionsfreudigen, innovativen Betrieben – zugutekommt. 10 % der Anschaffungskosten neuer Anlagegüter können zusätzlich zur normalen Abschreibung gewinnmindernd geltend gemacht werden (Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023 – WKO). Für bestimmte klimafreundliche Investitionen (z. B. in Solarenergie, Elektro-Mobilität, energieeffiziente Technologien) beträgt der IFB sogar 15 %. Dieser steuerliche Vorteil fördert indirekt die Bereitschaft, in moderne Technologien und Anlagen zu investieren, da er die Steuerlast reduziert.
Zusammenfassend: Ob Digitalisierungsvorhaben im Handel, High-Tech-Startup oder klassischer Industriebetrieb – für technologiegetriebene Projekte gibt es in der Steiermark umfangreiche Unterstützung. Unternehmen sollten diese unbedingt prüfen, da gerade innovative Vorhaben oft mehrere Förderstellen kombinieren können (Steuerbonus, Landeszuschuss, FFG-Projekt, usw.), um die Finanzierungslücke zu schließen.
Aktuelle lokale Initiativen und Programme der Stadtgemeinde Leibnitz
Auch die Stadt Leibnitz selbst engagiert sich in der Wirtschaftsförderung, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Seit 2008 verfolgt die Stadtgemeinde Leibnitz eine eigene Wirtschaftsförderungs-Strategie mit klar definierten Zielen: Zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, optimales Wirtschaftswachstum in der Region erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und die Standortattraktivität erhöhen (Wirtschaftsförderung – Newsroom der Stadt Leibnitz). Diese Ziele unterstreichen, dass Leibnitz lokale Betriebe unterstützen und neue Unternehmen anziehen möchte.
Die Stadt setzt dazu eigene Fördermaßnahmen ein, die Unternehmen im Gemeindegebiet zugutekommen können. Wichtige aktuelle Initiativen und Programme sind:
- Förderrichtlinie der Stadt Leibnitz: Die Stadtgemeinde hat Richtlinien erarbeitet (Fassung zuletzt 2018, weiterhin gültig), nach denen Unternehmen Förderungen beantragen können (Wirtschaftsförderung – Newsroom der Stadt Leibnitz). Im Mittelpunkt stehen Investitionsförderungen und Arbeitsplatzförderungen. Konkret gibt es z. B. einen Investitionszuschuss für neue Betriebsansiedlungen oder Betriebserweiterungen: Neugründungen, die in Leibnitz eine Betriebsstätte eröffnen, oder bestehende Betriebe, die am Standort Leibnitz investieren, können einen Teil ihrer Investitionskosten erstattet bekommen (nach Prüfung der Unterlagen durch die Stadt). Ergänzend existiert ein Arbeitsplatzbonus – hierbei fördert die Stadt die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Leibnitzer Betrieben. Unternehmen, die Personal aufstocken, erhalten über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschuss in Relation zur entrichteten Kommunalsteuer für die zusätzlichen Beschäftigten. Beispielsweise kann die Förderung pro neuem Arbeitsplatz in den ersten zwei Jahren 60 % der Kommunalsteuer für die ersten zwei Jobs, 50 % für die nächsten, etc. betragen, degressiv gestaffelt (gemäß den städtischen Richtlinien) (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 26). Insgesamt sind pro Betrieb bis zu €80.000 Förderung für neue Arbeitsplätze möglich (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 26). Dies soll Anreize schaffen, dass Unternehmen gerade am Standort Leibnitz wachsen und Personal einstellen. Hinweis: Lehrlingsstellen sind hiervon ausgenommen – für Lehrlinge gibt es eigene Förderungen der Stadt (Lehrlingsprämien).
- Innenstadt-Belebung und „Starke!Zentren“: Ein zentrales Anliegen der Stadt ist die Belebung der Leibnitzer Innenstadt und die Reduktion von Leerständen. Hierzu wurde zuletzt das Programm „Starke!Zentren“ in Kooperation mit der SFG beworben. Dieses seit Jänner 2024 laufende Förderprogramm unterstützt Eigentümer von Gebäuden im Ortskern finanziell dabei, Leerstände zu sanieren und neuen Nutzungen zuzuführen (Starke!Zentren – Die Förderung für die Belebung von Orts- und Stadtkernen der SFG – Newsroom der Stadt Leibnitz) (Starke!Zentren – Die Förderung für die Belebung von Orts- und Stadtkernen der SFG – Newsroom der Stadt Leibnitz). Die Förderquote beträgt 30 % der Investitionskosten (bis max. €100.000 pro Projekt) (Starke!Zentren – Die Förderung für die Belebung von Orts- und Stadtkernen der SFG – Newsroom der Stadt Leibnitz). Gefördert werden Umbauten und Renovierungen – von Fassade und Dach über den barrierefreien Innenausbau bis zur Modernisierung von Leitungen und Sanitär – sofern sie dazu dienen, leerstehende Geschäftslokale wieder nutzbar zu machen (Starke!Zentren – Die Förderung für die Belebung von Orts- und Stadtkernen der SFG – Newsroom der Stadt Leibnitz). Die Stadt Leibnitz hat 2024 aktiv Informationsveranstaltungen für Innenstadt-Hauseigentümer dazu organisiert (Starke!Zentren – Die Förderung für die Belebung von Orts- und Stadtkernen der SFG – Newsroom der Stadt Leibnitz), um diese Förderung bekannt zu machen. Zusätzlich zu diesem Landesprogramm stellt die Stadt auch einen eigenen Innenstadt-Zuschuss bereit: Investitionen von Betrieben in den Kernzonen (Hauptplatz, Grazergasse, Schmiedgasse und „Innerer Ring“) können von der Stadt mit bis zu 10 % der Kosten (max. €10.000) bezuschusst werden, wenn damit ein leerstehendes Geschäft revitalisiert oder ein bestehender Standort modernisiert wird (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 26) (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der öffentlichen Gemeinderats-sitzung vom 26). Dadurch soll die Attraktivität der Einkaufsstraßen gesteigert werden. Die Förderung wird typischerweise ausgezahlt, sobald das Projekt abgeschlossen und das Geschäft mindestens zwei Jahre betrieben wird, um Nachhaltigkeit sicherzustellen.
- Lokale Entwicklungsprojekte: Die Stadt Leibnitz beteiligt sich an weiteren Initiativen, die indirekt der Wirtschaft dienen. Zum Beispiel fließen Mittel in Infrastruktur (etwa Ausbau von Verkehrswegen, Breitband-Internet in Gewerbegebieten) und in Standortmarketing. Aktuell wird in Leibnitz politisch diskutiert, ein eigenes Wirtschaftsressort in der Stadtverwaltung einzurichten, das als zentrale Servicestelle für Unternehmen fungieren soll (Leibnitz wirtschaftlich stärken: Einrichtung eines Wirtschaftsressorts: Ein notwendiger Schritt für Leibnitz – Leibnitz) (Leibnitz wirtschaftlich stärken: Einrichtung eines Wirtschaftsressorts: Ein notwendiger Schritt für Leibnitz – Leibnitz). Ziel wäre es, innerhalb der Stadtverwaltung gebündelt für Wirtschaftsanliegen zuständig zu sein – von Betriebsansiedlungen über Genehmigungen bis zur Förderinfo. Obwohl dieses Ressort derzeit (Stand Frühjahr 2025) noch nicht existiert, zeigt die Diskussion den Stellenwert, den Wirtschaftsförderung für die Stadt hat. Unternehmen können sich bis auf weiteres direkt an den Bürgermeister bzw. Wirtschaftsreferenten wenden; bereits jetzt kooperiert die Stadt eng mit Stadtmarketing und Regionalmanagement, um Firmen bestmöglich zu unterstützen.
- Stadtmarketing „Leibnitz lädt ein“: Unter diesem Motto agiert in Leibnitz eine seit über 30 Jahren bestehende Stadtmarketing-Organisation (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). „Leibnitz lädt ein“ hat sich der Förderung des Einkaufens bei den Leibnitzer Innenstadthändlern verschrieben (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). Mittels Veranstaltungen (z. B. Einkaufsnächte, Märkte), Werbeaktionen, einem Stadtgutschein-System und sogar Angeboten wie einem Innenstadt-Kinder-Express wird daran gearbeitet, Kund:innen in die Innenstadt zu ziehen (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). Auch moderne Maßnahmen wie Innenstadt-Monitoring mit anonymen Handy-Daten (in Kooperation mit A1) kommen zum Einsatz, um das Kundenverhalten zu analysieren und gezielte Marketingmaßnahmen abzuleiten (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). Für ansässige Handels- und Dienstleistungsbetriebe ist das Stadtmarketing ein wertvoller Partner: Es ersetzt zwar keine direkte finanzielle Förderung, kann aber durch gemeinsames Marketing und Veranstaltungen den Umsatz der Betriebe fördern und so indirekt wirtschaftlichen Nutzen stiften. Betriebe können Mitglied im Stadtmarketing werden und von den gemeinsamen Aktionen profitieren.
Zusammengefasst unterstützt die Stadt Leibnitz ihre Wirtschaft durch finanzielle Anreize (Förderungen), Infrastruktur & Entwicklungsmaßnahmen und Marketinginitiativen. Es lohnt sich für Unternehmen in Leibnitz, die Angebote der Stadt zu kennen – seien es Zuschüsse für Erweiterungen, Beratung zur Ansiedlung oder Beteiligung an Innenstadt-Aktionen. Informationen und Antragsformulare zu den städtischen Förderungen sind auf der Website der Stadt verfügbar (Wirtschaftsförderung – Newsroom der Stadt Leibnitz) oder direkt im Stadtamt Leibnitz (Rathaus) abzuholen.
Wichtige Förderprogramme des Landes Steiermark für Unternehmen in Leibnitz
Neben den branchenspezifischen Programmen und der kommunalen Förderung gibt es zahlreiche allgemeine Förderprogramme des Landes Steiermark, die auch Unternehmen im Bezirk Leibnitz offenstehen. Das Land Steiermark stellt jährliche Budgets bereit, um Wirtschaft und regionale Entwicklung zu fördern. Hier einige zentrale Programme und Institutionen:
- Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG): Die SFG ist die Wirtschaftsagentur des Landes und deckt ein breites Spektrum an Förderthemen ab – von Forschung & Entwicklung, Investition & Wachstum, Gründung & Start-up bis Internationalisierung. Unternehmen aus Leibnitz können sich mit ihren Projekten an die SFG wenden. Beispiele für SFG-Förderprogramme:
- Investitionsförderungen: Zuschüsse für Erweiterungsinvestitionen, Betriebsansiedlungen oder materielle Güter (Maschinen, Anlagen). Hierunter fallen etwa Regionalförderungen für strukturschwächere Gebiete oder spezielle Calls (z. B. “Produktionsstätte digital”).
- Innovationsförderungen: Unterstützung für F&E-Projekte, oft in Kooperation mit Forschungsinstituten. Programme wie “Innovationscheck” (kleine F&E-Vorhaben) oder “F&E Projektzuschuss” können relevant sein. Auch technologieübergreifende Themen wie Kreislaufwirtschaft, Green Tech oder Human Technology haben eigene Calls.
- Gründungs- und Start-up-Programme: Neben Start!Klar (schon erwähnt) gibt es z. B. “Startup Ticket” (ein Pauschalzuschuss für sehr junge innovative Unternehmen) oder “Scale-up”-Programme, um wachstumsstarke Jungfirmen in die nächste Phase zu begleiten.
- Exportförderungen: Gemeinsam mit Bund (WKO/Außenwirtschaft) läuft z. B. die Initiative go-international, in der das Land Steiermark mit dem Bund KMU beim Auslandsgeschäft fördert. Die SFG-Komponente Welt!Markt übernimmt bis zu 60 % der Projektkosten (max. €8.000 in Europa, €16.000 in Übersee) für Markteintrittsaktivitäten (#wirsindsfg – SFG).
- Qualifizierung und Beschäftigung: Es gibt Förderungen für Mitarbeiterweiterbildung (z. B. Qualifizierungsverbünde, wo mehrere Betriebe gemeinsam geschult werden, oder Zuschüsse für Kurskosten älterer Arbeitnehmer). Auch Lohnkostenzuschüsse oder Praktikaprogramme (z. B. Ferialpraktikantenförderung) können vom Land mitfinanziert werden.
- Landesprogramme für regionale Entwicklung: Das Land Steiermark unterstützt nicht nur einzelne Unternehmen, sondern auch regionale Kooperationsprojekte. Über die Landes- und Regionalentwicklung fließen Mittel in die Regionen (in unserem Fall die Region Südweststeiermark) (Service – Regionalmanagement Südweststeiermark). Dieses Budget wird vom Regionalverband für Projekte genutzt, die Gemeinden oder regionalen Organisationen zugutekommen – z. B. die Entwicklung von Gewerbeparks, Coworking-Spaces, Innovationszentren oder Fachkräftesicherungs-Projekte. Unternehmen profitieren indirekt, etwa wenn in Leibnitz ein neuer Gewerbepark erschlossen und mit Landesmitteln infrastrukturell vorbereitet wird oder wenn ein vom Land gefördertes Kooperationsprojekt (z. B. zwischen Schulen und Betrieben) umgesetzt wird. Solche Impulsprojekte steigern die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Leibnitz insgesamt.
- Förderungen der Fachabteilungen des Landes: Abseits der SFG gibt es in der Landesregierung einzelne Fachabteilungen, die Förderungen vergeben. Beispielsweise die A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft (zuständig für Tourismusförderung, wie oben dargestellt), die A14 (Land-, Forstwirtschaft) mit Programmen für landwirtschaftliche Verarbeitung oder Vermarktung, die A15 (Energie, Wohnbau, Technik) mit Energieförderungen. Ein Beispiel: Das Land Steiermark hat 2024 angesichts hoher Energiepreise eine Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen aufgelegt, die zwischen €110 und €2.475 pro Betrieb als Entlastung auszahlt (Energiekostenpauschale bringt Entlastung für Kleinunternehmen). Solche zeitweiligen Landesaktionen sollte man im Blick behalten; sie sind oft in Zusammenarbeit mit der SFG oder über die Wirtschaftskammer abzuwickeln.
- Sonstige Landesinitiativen: Insbesondere im Bereich Innovation und Nachhaltigkeit kommen immer wieder neue Förderinitiativen. 2024 wurde z. B. das Servicepaket Grün geschnürt (rund €20 Mio. Budget), das nicht-rückzahlbare Zuschüsse für ökologische Investitionen vorsieht (Wirtschaftstreiber, Kulturerbe und starke Marke – 20. September 2023). Unternehmen in Leibnitz, die in Klimaschutzmaßnahmen (Photovoltaik, Energieeffizienz) investieren, können hier profitieren. Ebenso im Fokus: Digitalisierung im ländlichen Raum – hier fließen Mittel in Breitbandausbau oder in Digitalisierungsberatungen für tradierte KMU, wovon auch Betriebe im Bezirk indirekt Nutzen haben (bessere Infrastruktur, Know-how-Zuwachs).
Die Palette der Landesförderungen ist breit. Einen vollständigen Überblick über alle Landesangebote bietet die SFG-Website sowie das Förderportal des Landes Steiermark (verwaltung.steiermark.at). Für Unternehmen im Bezirk Leibnitz gilt: Alle steiermarkweiten Förderprogramme stehen ihnen offen – es gibt keine Einschränkungen nach Bezirk. Allerdings können regionale Gegebenheiten Einfluss haben (z. B. höhere Förderung für Projekte in bestimmten Regionen). Es lohnt sich, die aktuell verfügbaren Calls im Auge zu behalten und bei der Planung von Investitionen oder Projekten frühzeitig zu prüfen, welche Landesmittel verfügbar sind.
Finanzierungsquellen, steuerliche Erleichterungen und Beratungsdienste
Neben klassischen Förderprogrammen sollten Unternehmer:innen auch weitere Finanzierungsquellen und Entlastungen kennen, die die Finanzierung eines Vorhabens erleichtern. Hierzu zählen Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften, steuerliche Vergünstigungen sowie Beratungs- und Serviceangebote. Im Folgenden eine Übersicht dieser Instrumente und wie sie genutzt werden können:
- Eigenkapital, Beteiligungen und alternative Finanzierungen: Als Ergänzung zu öffentlichen Förderungen kann auch privates Kapital mobilisiert werden. In der Südsteiermark gibt es zwar keinen spezifischen Venture-Capital-Fonds, jedoch sind Banken wie die Steiermärkische Sparkasse oder Raiffeisen oft bereit, innovative regionale Projekte mit Eigenkapital-Beteiligungen (z. B. via Raiffeisen-Innovationsfonds) zu unterstützen. Crowdfunding ist ebenfalls eine Option – etwa für Start-ups oder besondere Projekte (z. B. ein nachhaltiges Tourismusvorhaben). Einige steirische Start-ups haben erfolgreich Crowdinvesting-Kampagnen durchgeführt und diese mit klassischen Förderungen kombiniert.
- Kredite und finanzielle Garantien: Bankkredite bleiben eine wichtige Finanzierungsquelle. Förderrelevant sind dabei ERP-Kredite (besonders zinsgünstige Darlehen über die AWS) sowie ÖHT-Kredite für Tourismus. Diese Darlehen haben oft lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsjahre, was die Liquidität schont. Wenn Sicherheiten fehlen, können Bürgschaften helfen: In der Steiermark arbeitet die AWS mit der Steirischen Bürgschaftsbank und der ÖHT zusammen, um Garantien für Kredite zu stellen. Somit erhält die Hausbank eine Ausfallshaftung, und das Unternehmen bekommt leichter ein Darlehen. Mikrokredite sind eine weitere Variante – z. B. kleine Kreditbeträge bis €30.000 für junge oder Kleinstunternehmen, oft mit Unterstützung vom AMS oder NGOs (für soziale Businesses).
- Leasing und Förder-Leasingmodelle: Bei teuren Anschaffungen (Maschinen, Fuhrpark) nutzen Betriebe gerne Leasing. Hier gibt es indirekt Förderungen, wenn Leasingraten teilweise bezuschusst werden oder Landesbürgschaften auch Leasingverträge einschließen. Fragen Sie ggf. bei der SFG nach Programmen, die Leasing fördern.
- Steuerliche Erleichterungen: Die öffentliche Hand fördert nicht nur durch Zuschüsse, sondern auch durch Steuererleichterungen, die Investitionen attraktiver machen:
- Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG): Wer neu gründet oder ein Unternehmen übernimmt, ist dank NeuFöG von vielen Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit der Gründung befreit (Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) – für Neugründer – WKO). Dazu zählen etwa Gewerbeanmeldungsgebühren, Eintragungsgebühren ins Firmenbuch, Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für Gründungsdokumente (Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) – für Neugründer – WKO). Auch bestimmte lohnabhängige Abgaben (Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) sind in den ersten Jahren unter Bedingungen ermäßigt oder entfallen. Die NeuFöG-Befreiungen werden wirksam, wenn man vor der Gründung eine Beratung bei der Wirtschaftskammer in Anspruch nimmt und das NeuFöG-Formular ausstellt – ein simpler, aber sehr wertvoller Schritt für jeden Gründer.
- Investitionsfreibetrag (IFB): Wie zuvor erwähnt, können Unternehmen seit 2023 10 % ihrer Investitionen in abnutzbare Anlagegüter zusätzlich abschreiben (Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023 – WKO). Dieser Freibetrag vermindert den steuerlichen Gewinn, was einer indirekten Förderung entspricht. Beispiel: Eine Maschine für €100.000 bringt €10.000 zusätzlichen Aufwand in der Steuerberechnung – je nach Steuerklasse spart man dadurch rund €2.500 an Steuer. Wichtig: Bestimmte Wirtschaftsgüter sind ausgenommen (etwa Gebäude, PKW), aber der Großteil produktiver Investitionen ist begünstigt. Für ökologische Investitionen (z. B. Photovoltaik-Anlage) sind es sogar 15 % IFB.
- Forschungsprämie: Für Unternehmen mit F&E-Aktivitäten ist die bereits erläuterte Forschungsprämie von 14 % enorm wichtig (Forschungsprämie für Unternehmen – WKO). Sie wird nachträglich vom Finanzamt gutgeschrieben und ist cash wirksam, selbst wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht (die Prämie ist kein Absetzbetrag, sondern eine Gutschrift). Voraussetzung ist ein positiver Bescheid der FFG, der bestätigt, dass es sich um Forschung im steuerlichen Sinne handelt – die Hürden sind aber insbesondere für technische Entwicklungen in KMU durchaus zu bewältigen. Viele steirische Betriebe nutzen diese Prämie kontinuierlich, um ihre Entwicklungskosten zu decken.
- Bildungs- und Qualitätsförderungen: Steuerlich können Unternehmen auch vom Gewinnfreibetrag profitieren (für Einzelunternehmer bis 13 % des Gewinns steuerfrei, wenn investiert oder in Wertpapiere angelegt wird) und diverse Prämien (die Investitionsprämie 2020/21 sei als außergewöhnliches Beispiel genannt, die aber ausgelaufen ist). Aktuell stehen keine allgemeinen Investitionsprämien zur Verfügung, doch branchenspezifische Prämien – etwa im Filmsektor, in der Forschung, etc. – werden immer wieder angeboten.
- Beratungs- und Informationsdienste: Gerade bei der Vielzahl an Programmen ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Glücklicherweise gibt es in der Region gut aufgestellte Servicestellen:
- Die Wirtschaftskammer Steiermark, Regionalstelle Südsteiermark (Leibnitz), ist ein erster Anlaufpunkt. Das Team der Regionalstelle steht wochentags bereit und bietet Service und Beratung für Unternehmen (Regionalstelle Südsteiermark der WKO Steiermark – WKO). Hier erhalten Sie grundlegende Infos zu Förderungen, Hilfe beim NeuFöG, Tipps zur Unternehmensführung und Zugang zu weiterführenden Angeboten (etwa Spezialisten der WKO auf Landes- oder Bundesebene für Förderfragen).
- Das Regionalmanagement Südweststeiermark (RMSW) mit Sitz in Leibnitz (Grottenhof) unterstützt bei der Projektentwicklung und Förderabwicklung. Die Regionalmanager informieren über diverse Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten und beraten und begleiten Projekte von der Idee bis zur Einreichung (Service – Regionalmanagement Südweststeiermark). Insbesondere wenn es um LEADER-Projekte oder regionale Kooperationen geht, ist das RMSW der richtige Ansprechpartner. Unternehmen können sich ans Regionalmanagement wenden, wenn sie z. B. ein regionales Innovationsprojekt planen, für das neben klassischen Wirtschaftsförderungen auch Regional- oder EU-Fördermittel in Frage kommen.
- Branchenspezifische Beratungsstellen: Für Landwirtschaft gibt es die Beratung der Landwirtschaftskammer Leibnitz (Bezirkskammer), die bei allen Agrarförderungen und Investitionsentscheidungen hilft. Für Tourismusbetriebe steht die Tourismusberatung des Landes (Referat Tourismus) sowie die ÖHT zur Verfügung. Im Bereich Technologie können das SFG-Standortcoaching oder die Innovationsberatung der WKO wertvolle Dienste leisten.
- Stadtmarketing und lokale Netzwerke: Das bereits erwähnte Stadtmarketing „Leibnitz lädt ein“ ist ein wichtiger Ansprechpartner für innerstädtische Betriebe – es bietet Informationen zu Veranstaltungen, gemeinsamen Werbeaktionen und belebt das Netzwerk der Kaufleute (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). Auch Wirtschaftsvereine (z. B. der Wirtschaftsbund Leibnitz oder andere Unternehmerstammtische) können indirekt Hilfestellung leisten, indem sie Informationen teilen und Erfahrungen austauschen.
- Beratungsförderungen nutzen: Es wurde schon angesprochen, dass Beratungen selbst förderbar sind. Unternehmen in Leibnitz sollten etwa das Förderprogramm “Beratung | Coaching” der WKO/AWS prüfen. Darüber kann man kostengünstig externe Berater engagieren – sei es für einen Businessplan (z. B. durch geförderte Gründungsberatung) oder für Speziales wie Innovationsmanagement. Die WKO-Förderstellen erstatten im Rahmen solcher Programme oft 50 % oder mehr der Beratungskosten, was qualitativ hochwertige Beratung erschwinglich macht.
Abschließend sei betont: Information ist der Schlüssel. Es empfiehlt sich, frühzeitig alle verfügbaren Quellen (Datenbanken, Websites der Stadt Leibnitz, des Landes Steiermark und der WKO) zu durchforsten und Beratungsgespräche zu führen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine finanzielle Hilfe oder Vergünstigung übersehen. Die Förderlandschaft wandelt sich laufend – neue Initiativen kommen hinzu (etwa aufgrund von EU-Förderperioden oder aktuellen Herausforderungen wie Energiepreisen), während andere auslaufen. Deshalb ist eine aktuelle Beratung Gold wert, um den Finanzierungsmix für Ihr Vorhaben optimal zu gestalten.
Wichtige Anlaufstellen für Beratung und Förderabwicklung in der Region
Zum Abschluss finden Sie hier eine Liste der zentralen Anlaufstellen im Bezirk Leibnitz und der Steiermark, die Ihnen bei Fragen zu Wirtschaftsförderungen, Unternehmensgründung und -entwicklung weiterhelfen können. Zögern Sie nicht, diese Stellen zu kontaktieren – sie sind eingerichtet, um Sie zu unterstützen:
- WKO Regionalstelle Südsteiermark (Bezirksstelle Leibnitz): Die regionale Wirtschaftskammer in Leibnitz (Kaspar-Harb-Gasse 4) ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort. Das Team dort steht Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung und hilft bei allen wirtschaftsrelevanten Anliegen (Regionalstelle Südsteiermark der WKO Steiermark – WKO). Über die Regionalstelle können Sie auch Termine mit dem Gründerservice vereinbaren, das speziell Jungunternehmer:innen betreut. Zudem vermittelt die WKO Kontakte zu Förderexperten in Graz und informiert über Veranstaltungen, die für Unternehmen nützlich sind.
- Regionalmanagement Südweststeiermark (RMSW): Das RMSW mit Sitz am Grottenhof in Leibnitz koordiniert die regionale Entwicklung in den Bezirken Leibnitz und Deutschlandsberg. Für Förderfragen hat das Regionalmanagement eine Service- und Förderstelle, die auf Projektebene hilft. Motto: „Wir informieren, beraten und unterstützen Sie rund um Ihre Förderung.“ (Service – Regionalmanagement Südweststeiermark). Ob LEADER-Projekt, EFRE-Förderung oder Landesinitiative – hier bekommen Sie Unterstützung bei der Projektkonzeption und Antragstellung. Kontakt: Tel. +43 3452 84510, E-Mail: office@rmsw.at.
- Stadtgemeinde Leibnitz – Wirtschaftsreferat/Stadtmarketing: Innerhalb der Stadt Leibnitz ist für wirtschaftsbezogene Themen derzeit das Büro des Bürgermeisters bzw. das Stadtamt zuständig. Für konkrete Anfragen zu städtischen Förderungen (Investitionszuschüsse, Arbeitsplatzförderung) können sich Betriebe ans Rathaus wenden – Formulare und Richtlinien stehen im Newsroom der Stadt Leibnitz online bereit (Wirtschaftsförderung – Newsroom der Stadt Leibnitz). Zudem arbeitet die Stadt eng mit dem Stadtmarketing “Leibnitz lädt ein” zusammen. Diese Stadtmarketing-Organisation (Büro in der Innenstadt, am Hauptplatz) fungiert als Netzwerk der Leibnitzer Wirtschaftstreibenden (Moderne Analyse-Tools helfen dem Innenstadthandel Umsätze anzukurbeln.). Hier erhalten insbesondere Händler und Innenstadtbetriebe Tipps zur Standortbelebung, können an Gemeinschaftsaktionen teilnehmen und ihre Anliegen einbringen. Das Stadtmarketing-Team kennt auch die städtischen Förderprogramme gut und kann bei der Antragstellung behilflich sein.
- Land Steiermark, Abteilung Wirtschafts- und Tourismusförderung: Für spezielle Fragen zu Landesförderungen (z. B. Tourismusinvestitionen, Innovationszuschüsse) können Sie sich direkt an die zuständigen Referate in der Landesregierung wenden. Das Referat Tourismus (A12) in Graz betreut alle Tourismusförderungsansuchen und kann bei Unklarheiten zu Landesrichtlinien Auskunft geben. Die SFG als ausgelagerte Gesellschaft hat ebenfalls Berater (“Förderlotsen”), die telefonisch oder per E-Mail erste Fragen beantworten. Oft vermittelt jedoch die WKO oder das Regionalmanagement den Kontakt, sodass ein direkter Gang zum Amt selten nötig ist.
- Branchen- und Interessensvertretungen: Je nach Branche können weitere Anlaufstellen hilfreich sein. Die Wirtschaftskammer-Fachgruppen (z. B. Handel, Gewerbe, Industrie, Tourismus) in Graz bieten Spezialberatung – etwa zu Innungsförderungen, Ausbildungsfragen oder branchenspezifischen Beihilfen. Die Landwirtschaftskammer Bezirksstelle Leibnitz ist essentiell für Landwirte (Sitz: Dechant-Thaller-Straße 32, Leibnitz) – dort gibt es Experten für Agrarförderung, Direktzahlungen und ländliche Entwicklung. Für Arbeitsmarktförderungen (z. B. Eingliederungsbeihilfen bei Neueinstellungen) ist das AMS Leibnitz ein Ansprechpartner. Und nicht zuletzt können Banken in der Region auch beraten: Viele Banken haben eigene Förderberater, die wissen, welche öffentlichen Förderungen man bei einer Finanzierung kombinieren kann.
- Online-Portale und Informationsstellen: Nutzen Sie auch die vorhandenen Online-Ressourcen. Das WKO-Förderportal und das Transparenzportal des Bundes (transparenzportal.gv.at) bieten eine Übersicht über nahezu alle Förderprogramme in Österreich. Die Website der SFG listet alle aktuellen Landesförderungen übersichtlich auf. Für EU-Förderprogramme gibt es Beratungsstellen wie Europe Direct Steiermark. Und schließlich halten Medien wie “Steiermark Magazin” oder lokale Wirtschaftsnews (z. B. MeinBezirk Leibnitz) Sie über neue Initiativen am Laufenden.